Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
- Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrtshinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals
sind zu beachten.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung
des Fahrzeuges gehören, verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Schäden an Fahrzeugen,
die nicht serienmäßige Umbauten aufweisen, über 200 cm breit und 205 cm hoch sind und deren Felgen breiter als
die Reifenflanken sind, wird keine Haftung übernommen.
- Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die
zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
- Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal
noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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